Betriebskräftemessung im Rahmen der regelmäßigen Torprüfung und Torwartung

Torprüfung und Torwartung werden durch uns gerne über einen Servicevertrag wahrgenommen.

Hier stellen wir ihnen die Richtlinien für kraftbetätigte Türen und Tore vor, nach der wir bei der Profi Tor GmbH arbeiten und prüfen müssen.  Diese Anforderungen muss jede kraftbetätigte automatische Toranlage erfüllen. Für Sicherheit und Arbeitsschutz.

Eine kurze Zusammenfassung

  • Für Arbeitsstätten gilt eine jährliche Prüfpflicht
  • Im Rahmen der Prüfung müssen die auftretenden Betriebskräfte gemessen werden
  • Verläuft die Prüfung positiv wird eine Prüfplakette angebracht und ein Prüfprotokoll ausgehändigt
  • Verläuft die Prüfung negativ wird ein Vorschlag zur fachgerechten Beseitigung des Problems unterbreitet

Normative Anforderungen

  • DIN EN 12635: Wartung | Der Hersteller muss die verschiedenen erforderlichen Stufen und die Häufigkeit der Wartung und Inspektion (einschließlich betrieblicher Sicherheitsprüfungen) festlegen.
  • DIN EN 1324 1-1: Betriebskräfte | Die Betriebskräfte werden im Rahmen des ITT durch eine anerkannte Prüfstelle getestet.
  • Es existieren keine direkten Anforderungen zur jährlichen Prüfung inkl. Betriebskräftemessungen aus den europäischen Normen.

Arbeitsstättenverordnung und -regeln

ASR A 1.7 Technische Regeln für Arbeitsstätten: »Türen und Tore« Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen, mit einer jährlichen Prüfpflicht gilt für Arbeitsstätten.

ASR A 1.7 Betriebskräfte, Abschnitt 10.2-2.1 »Die sicherheitstechnische Prüfung von kraftbetätigten Türen und Toren darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und mit geeigneter Messtechnik, die z.B. den zeitlichen Kraftverlauf an Schließkanten nachweist, überprüfen können.«

ASR A 1.7: Bestandsschutz Es gibt keine Einschränkungen in Form eines Bestandsschutzes wie etwa in der EN 13241. Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers verpflichtet diesen, eine Toranlage in einem (verkehrs-)sicheren Zustand zu erhalten.

Verkürzte Messung (BVT-Empfehlung)

  • Messung bei einer Öffnungsweite und an der Position mit dem höchsten Gefährdungspotential (laut DIN EN 12445: 27 Messungen)
  • Bewertung dieses Messergebnisses nach Norm, wobei die so genannten Schwellenwerte strikt einzuhalten sind
  1. Dynamische Zeit: T DYN< 0,75 sek.
  2. Gesamte Zeit: Tt < 5sek
  3. Dynamische Kraft: FDYN < 400N bei Quetschgefahr
  4. Dynamische Kraft: FDYN < 1400 bei Stoßgefahr
  5. Kraft nach T DYN in Tt: F5 < 150N
  6. Kraft nach Tt: F END < 25N

Messpunkte für den Test nach ASR A 1. 7. *)

  • Vertikal bewegtes Tor (Rolltor, Sektionaltor .. . ) Öffnungsweite I Höhe 300 mm Tormitte und jeweils 200 mm Abstand von der Zarge
  • Schiebetor I Drehflügeltor Öffnungsweite 300 mm Messhöhe Mitte des Tores (max. 1 ,25m) und ± 100 mm
  • Falttor Öffnungsweite 300 mm Messhöhe Mitte des Tores (max. 1 ,25m) und ± 100 mm

Öffnungsweite immer 300 mm, daher nur eine Messunterstützung (Kraftmessarm) notwendig

*) Falls vom Hersteller nicht bereits vorgegeben.

Bewertung der Messergebnisse

  • Abweichungen von den Normwerten nach oben trotz schwieriger Messumgebung (Witterung) nicht zulässig, obwohl die Normwerte nur für eine ideale Messumgebung ausgelegt sind (Untergrund, Temperatur etc.).
  • Selbst geringfügige Überschreitung ist ein Mangel (keine Toleranz!).
  • Ausweitung der aktuellen Prüfprotokolle ist erfolgt.

Messergebnisse Torprüfung

  • Erfüllt eine Toranlage die Anforderungen der Betriebskräftemessung, so wird eine Prüfplakette aufgebracht und ein Prüfprotokoll erstellt. Torprüfung und Torwartung bestanden.
  • Wird die Betriebskräftemessung negativ abgeschlossen, so wird im Prüfprotokoll der Mangel vermerkt vermerkt. Ebenso wird eine Empfehlung zur Nachbesserung gegeben. Die Prüfplakette wird nicht aufgebracht und es wird ein Lösungsvorschlag zur Nachbesserung unterbreitet.

Wesentliche Änderungen an einer Toranlage

Werden wesentliche Änderungen an einer Toranlage vorgenommen, so wird der nachrüstende Betrieb zum Hersteller. Ein altes Tor wird so zu einem “neuen” Tor. Es muss eine Risikoanalyse erstellt werden, und der nachrüstende Betrieb muss die mechanische Festigkeit des Tores, das sichere Öffnen, die Begrenzung der Betriebskräfte, die elektrische Sicherheit und die elektromagnetische Verträglichkeit garantieren. Es erfolgt eine Konformitätserklärung und es müssen weitere Dokumente nach Masch-RL (Maschinenrichtlinie) erstellt werden. Vor der (erneuten) Inbetriebnahme muss die Abnahme mittels einer Torprüfung durch einen Sachkundigen erfolgen.

Nicht-Wesentliche Änderungen an einer Toranlage

Ersatz/Austausch durch die dieselbe oder durch eine technisch gleichwertige (funktional identische) Komponente. Es muss dann keine neue Konformitätserklärung erstellt werden, doch die Reparatur ist im Prüfbuch schriftlich zu dokumentieren. Der Betreiber der Toranlage ist gemäß DIN EN 1 2635 mit den üblichen Dokumenten bzgl. denen des Austauschobjekts auszustatten. Eine Einbauerklärung über den Einbau für einen Antrieb, z. B. Bescheinigung über die technische Gleichwertigkeit, ist auszustellen.

Lösungen für die Nach- I Umrüstung

Wartung des Tores
• Optimieren des Gewichtsausgleichs
• Wartung der Bremsen, falls notwendig
Vermeidung der Gefahrensituation
• Umrüstung auf Totmann-Betrieb
Optimierung der Schutzeinrichtungen
• Umrüstung auf eine Schaltleiste mit größerem Nachlaufweg
• Umrüstung auf berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
Änderung der Schließgeschwindigkeit
• Umrüstung auf Antrieb mit niedriger Drehzahl
• Umrüstung auf Antrieb mit regelbarer Drehzahl
Einbau eines neuen Tores

Wartung des Tores

Alle Komponenten, die Einfluss auf den Anhalteweg des Tores haben, müssen gewartet werden:

  • Gewichtsausgleich prüfen und gegebenenfalls optimieren
  • Funktion der Bremsen prüfen und gegebenenfalls tauschen
  • Form der Schaltleiste prüfen und gegebenenfalls tauschen
  • Parameter der Steuerung optimieren (z. B. Schließgeschwindigkeit, Umkehrzeit), falls vorhanden
  • Schließgeschwindigkeit bei DC- oder Frequenzumrichter-Antrieben reduzieren

Vermeiden der Gefahrensituation

Änderung der Betriebsart auf Totmann – Fahrt in die gefahrbringende Richtung

  • Nur möglich, wenn die Art der Nutzung den Totmann-Betrieb zulässt
  • Schutzniveau A oder B

Anforderungen an Totmann-Betrieb beachten:

  • Unterwiesene, begrenzte Anzahl an Bedienpersonen
  • Position der Betriebstaster
  • Maximale Geschwindigkeit des Tors (50 cm/s)

Dies ist eine wesentliche Änderung.  Allerdings wird das Risiko minimiert und der Aufwand beleibt überschaubar. Doch dies ist keine optimale Lösung für den Betreiber.

Optimierung der Schutzeinrichtungen

Verwendung einer Schaltleiste mit höherem Nachlaufweg

  • Signalgeber (funktional identisch) wird getauscht
  • Einbausituation prüfen (Sturzumlenkung, lichte Höhe)
  • Auswertung der Steuerung muss zum Signalgeber passen, Zertifikat (Betriebsanleitung) überprüfen
  • Nachlaufweg ist anhand der Datenblätter der Signalgeber ersichtlich

Es handelt sich um keine wesentliche Änderung, wenn nur der Signalgeber getauscht wird. Es besteht keine absolute Sicherheit, dass der höhere Nachlaufweg ausreichend ist.

Umrüstung der Anlage auf berührungslos wirkende Systeme

  • Beachtung der Einbauvorschriften der Normen
  • Schutzniveau C oder Schutzniveau E
  • Performance Level C nach EN 1 3849-1
  • Steuerung sicherheitstechnisch ausgelegt für Schutzeinrichtungen

Hierbei handelt es sich um eine wesentliche Änderung. Allerdings entstehen keine zusätzlichen Gefährdungen, wenn die Einrichtungen korrekt montiert sind.

Anderung der Schließgeschwindigkeit

Variante 1

  • Umrüstung auf Antrieb mit niedriger Drehzahl
  • Ersatz des Antriebs durch gleichwertige Lösung mit geringerer Abtriebsdrehzahl
  • Geschwindigkeit des Tors sinkt, allerdings auch für die Auffahrt
  • Steuerung kann gleich bleiben

Diese Maßnahme ist keine wesentliche Änderung, da eine technisch gleichwertige Lösung verwendet wird.  Es besteht keine absolute Sicherheit, dass die niedrigere Geschwindigkeit ausreichend ist.

Variante 2

  • Umrüstung auf Antrieb mit regelbarer Drehzahl
  • Schließgeschwindigkeit regelbar
  • Öffnungsgeschwindigkeit kann gleich bleiben
  • Komplett neue Steuerung notwendig
  • Eignung mit vorhandenen Schutzeinrichtungen prüfen

Diese Maßnahme ist eine wesentliche Änderung. Es ist aber eine garantierte Lösung des Problems möglich, da die Geschwindigkeit den Umständen angepasst werden kann

Einbau eines neuen Tores

Bei alten Anlagen (Einbau vor 2001) kann die Nachrüstung sehr komplex sein, da alle Anforderungen der aktuellen Normen gelten. Die Risikoanalyse besonders hinsichtlich der mechanischen Festigkeit ist schwer zu beurteilen.

Aus sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Gründen kann die Entscheidung für ein neues Tor sinnvoll sein.

Zusammenfassung

  • Jeder Betreiber gewerblich genutzter, kraftbetätigter Toranlagen muss zur Befolgung der ASR A 1 .7 für jede Anlage eine jährliche, sicherheitstechnische Torprüfung inklusive Messung der Betriebskräfte von einem Sachkundigen durchführen und dokumentieren lassen.
  • Sollten die Betriebskräfte nicht eingehalten werden, liegt ein Mangel vor, der behoben werden muss.
  • Der Faktor einer wesentlichen Änderung muss bei der eventuell notwendigen Nachrüstung beachtet werden!

 

Quelle: BVT- Verband Tore· 40885 Ratingen (www.bvt-tore.de), Dr. Boris Raith, MFZ Antriebe GmbH & Co. KG