Sicherheit und Unfallverhütung
Sporthallentore von Hörmann entsprechen den Unfallverhütungsvorschriften “Schulen” der gesetzlichen Unfallversicherung GUV-V S1. Das Torblatt ist ballwurfsicher nach den Richtlinien der DIN 18032 und von der “Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen, Stuttgart (FMPA)” geprüft. Der Torrahmen besteht aus stabilen Rechteck-Rohren mit waagerechten Verstärkungsstreben und ist für eine bauseitige Füllung bestens vorbereitet. Gegengewichte und Anschlagdämpfer sorgen für sichere und spielend leichte Torbedienung.
![Sporthallentore](https://profitor.de/wp-content/uploads/2017/05/Sporthallentore_640x350.jpg)
Tore für Sporthallen werden generell in der Öffnung angeschlagen und schließen mit der Hallen-Innenwand bündig ab. Sie schwingen weder beim Öffnen noch im geöffneten Zustand in die Halle hinein.
Katalog Download Sporthallentore.pdf